Berufserkrankungen

Bestimmte Hautkrebserkrankungen können bei sogenannten Outdoor-Workern wie Gärtnern, Dachdeckern, Förstern etc. nach langjähriger UV-Exposition auftreten und als Berufserkrankung durch die Berufsgenossenschaften anerkannt werden. Die Behandlungskosten werden nach Genehmigung von den Berufsgenossenschaften übernommen und es ergeben sich möglicherweise Rentenansprüche.

In vielen Berufen kann es durch Feuchtarbeit, Arbeiten mit Chemikalien, Mineralölen, Kontakt mit Desinfektionsmitteln etc. zu Hautschädigung kommen. Die Berufstätigen leiden immer wieder an Handekzemen, die sich durch Schuppung der Haut, juckende Bläschenbildung etc. äußern können. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft werden Maßnahmen getroffen, die die Betroffenen unterstützen, ihren Beruf weiter auszuüben. Die Behandlungskosten werden nach Genehmigung von der Berufsgenossenschaft getragen.